Startseite | Galerien | Shop | Vita | Referenzen | Tipps | Glossar | Blog | Kontakt | Impressum  
 

Foto-Tipps


Nachdem Cornelius Kalk mittlerweile zwei Kamerahandbücher geschrieben hat, veröffentlicht er unter dieser Seite weitere Beispiele, sowie Foto-Tipps, Tricks und Kniffe aus seiner Berufspraxis. Für Anregungen und Themenwünsche rund um die digitale DSLR-Fotografie steht er jederzeit zur Verfügung.


Active-D-Lighting

Die Funktion Active-D-Lighting ist spezifisch für digitale Nikon-Kameras wie für die semiprofessionelle D700, aber auch für die solide D5000 oder D3000 und holt mitunter aus sehr kontrastreichen Motiven noch ein wenig mehr Zeichnung heraus. Das Fotobeispiel entstand bei sehr tief stehender Sonne im fast Gegenlicht an einem Tag im November 2009 im Hamburger Hafen.

Hafenstimmung im Gegenlicht

Diese Aufnahme entstand mit den originalen Einstellungen der Nikon D700. Als Modus der Bildoptimierung wurde der Wert 'Standard' verwendet. Die Funktion Active-D-Lighting ist nicht aktiviert.
Das Ergebnis ist flau und das Histogramm verläuft nicht über den gesamten Bereich des Spektrums.


Im Raw-Konverter Nikon Capture NX wurde die Funktion Active-D-Lighting mit der Auswahl extrastark gewählt und der Kontrast manuell auf den Wert 40 erhöht. Die Schattenpartien erhalten deutlich mehr Zeichnung und das Weiß von dem Schiff kommt viel besser zur Geltung.





Schließlich wurde mit Hilfe der Farbkontrollpunkte noch eine Anpassung vom Weißton vorgenommen. Das Schiff schimmert daher nicht mehr bläulich, sondern mehr in einem warmen Weißton.








Faustregel für die Belichtungszeit

Unscharfe Fotografien können zwei Ursachen haben. Zum einen kann eventuell das Motiv nicht scharf genug gestellt worden sein oder aber die Aufnahme ist verwackelt. Doch die Verwacklungsunschärfe kann leicht vermieden werden, wenn eine einfache Faustregel bei den Aufnahmen berücksichtigt wird. Demnach sollte die Verschlußzeit kleiner sein als der Kehrwert der verwendeten Brennweite vom Objektiv. Diese Regel gibt es seit der analogen Fotografie und bezieht sich allerdings immer auf das dazugehörige Kleinbildäquivalent. Besitzen Sie als eine Digitalkamera mit einem Vollformat-Sensor, läßt sich diese Faustformel 1:1 übertragen. Bei der Nikon D700 gilt damit eine maximale Belichtungszeit von 1/60 s bei einer Brennweite von 50 mm oder eine Zeit von 1/125 s bei der Portraitbrennweite 105 mm.

Verwenden Sie jedoch eher die Modelle D3000, D5000 oder die D90 ist die Größe vom Sensor kleiner als bei einem Vollformat. Bezogen auf die Kantenlänge des Sensors errechnet sich daraus ein Verlängerungsfaktor von ca. 1,5 der auf einem Objektiv angegebenen Brennweite. Bei dem Standard-Kit-Obektiv 18-55 mm, die mit den Gehäusen zusammen verkauft werden, folgt daraus eine tatsächliche Brennweite von 24-82 mm. Ein Objektiv mit einer Festbrennweite von 35 mm wird damit zu einem Normalobjektiv von in etwa 52 mm. Daher gilt hierbei eine maximal mögliche Verschlußzeit von 1/60 s.

Weiterer Einflußfaktor auf die Verschlußzeit stellt die elektronische Vibrationsreduzierung (Vibration Reduction) der neuen Objektive dar. Nikon gibt selbst an, daß sich daraus weitere Verschlußzeitenverlängerungen bis zu drei ganzen Blendenstufen ergeben können. Damit lassen sich noch verwacklungsfreie Aufnahmen mit einem 'Normalobjektiv' der Brennweite 35 mm bis zu einer Zeit von 1/8 s erzeugen.

Weitere Informationen können Sie gerne in einem meiner verfaßten und im Data Becker Verlag erschienen Kamerahandbücher nachschlagen.



Jpg - Wie kann die Dateigröße von jpgs verkleinert werden?

Das Dateiformat jpg ist seit Jahren der Standard für eine komprimierte Datei, die sich aufgrund der Größe auch gut zum Verschicken oder Verwenden eignet. Allerdings gibt es auch unterschiedliche Anforderungen an das Dateiformat und die Größe. Wenn ein Bild mit 10 Millionen Pixel aufgenommen wird, lassen sich daraus noch immer gestochen scharfe DIN A3 Abzüge anfertigen. Oft reicht aber eine schlechtere Qualität völlig aus. Daher die berechtigte Frage, wie sich jpg-Dateien verkleinern lassen.

Die Anzahl der Pixel pro Seite miteinander multipliziert bestimmt die Anzahl der Megapixel. Eine Aufnahme von der Nikon D700 hat beispielsweise die Maße von 4.256 x 2.828 Pixel, woraus sich gute 12 Millionen als Auflösung ergeben. Als jpg ist dann so eine Datei meist zwischen 4 und 6 MB groß. Wenn Sie nun jpgs von kleinerem Format benötigen, verkleinern Sie einfach in einem Bildbearbeitungsprogramm eine der Kantenlängen auf das benötigte Maß. Falls Sie also maximal im Format 13x18 cm drucken möchten, würden sogar die Maße 2.307 x 1.535 Pixel reichen, was 3,5 Millionen entspricht und damit die Größe wesentlich reduziert.

Ebenso wichtig wie die Anzahl der benötigten Pixel ist die Dichte der Pixel für eine ausreichende Schärfe. Wenn Sie etwas drucken möchten, benötigen Sie je nach Druckertyp eine Anzahl von 300 oder 600 dpi. Falls Sie das Bild jedoch für eine Homepage oder Webseite verwenden, langen 72 dpi vollkommen aus.

In vielen Bildbearbeitungsprogrammen können Sie schließlich beim Abspeichern der Datei noch den Grad der Komprimierung selbst bestimmen. Für Fotografien und ähnliches empfehle ich mindestens einen Komprimierungsgrad von 8. Dann ensteht eine hohe Bildqualität. Aus den 4 bis 6 MB wird dann leicht 1 MB, was von der Qualität für die meisten Anwendungsbereiche immer noch völlig ausreichend ist. Bei der Komprimierungsstufe 10 entstehen dann immer noch 2 MB große Dateien, die Qualität gewinnt, ist nur manches Mal nicht deutlich sichtbar. Die Stufe 12 komprimiert die Fotografien dann am wenigsten, weshalb es sich für die Weitergabe an Fotolabors eignet.



Panoramafreiheit

Lichtbilder (Fotos), Filme, Malereien oder Grafiken, die von Gebäuden oder Kunstwerken (im Folgenden: „Werken“) erstellt werden, die sich bleibend und nicht nur vorübergehend an oder auf öffentlichen Plätzen oder Wegen befinden, dürfen öffentlich wiedergegeben, vervielfältigt und verbreitet werden (§ 59 UrhG). Das gilt auch für die Zugänglichmachung im Internet. Zur Erläuterung: „Nicht bleibend“ war beispielsweise der verhüllte Reichstag vgl. BGHZ I ZR 102/99, Urteil vom 24.01.2002). Die Panoramafreiheit schränkt zu Gunsten der Öffentlichkeit Ausschließlichkeitsrechte des Urhebers (und Architekten) ein. Es ist darauf zu achten, dass für die Erstellung des Fotos etc. keine Hilfsmittel wie Leitern, Heißluftballons etc. vom Fotografen verwendet werden, um den öffentlichen Raum zu seinen Gunsten zu erweitern. Das Produkt „Street View“ von Google ist aus diesem Grunde häufiger in der Kritik. Insoweit verfügen die Autos, auf denen sich die Kameras befinden, um Stative, die ähnlich wie eine Leiter auf Kritik stoßen.

Die Panoramafreiheit gilt insoweit schon vom Wortlaut her nicht, wenn sich das Gebäude und/oder Kunstwerk, z.B. Statue, Malerei, auf einem Grundstück befindet, das von einem öffentlichen Weg/Grundstück aus nicht zu sehen ist. Diese dürfen nur mit Zustimmung des Architekten bzw. Künstlers abgelichtet und veröffentlicht werden. Entsprechendes gilt auch für das Innere eines Gebäudes. Hier ist nicht nur derjenige zu fragen, der die Nutzungsrechte an den jeweiligen Werken hat (Urheber, ausschließlicher Lizenznehmer oder der Architekt, wenn es um dessen Leistung geht), sondern zusätzlich auch derjenige, der Inhaber des Hausrechts ist. In der Regel endet innerhalb Europas das Recht des Urhebers (bzw. seiner Erben) 70 Jahre nach dessen Tod. Das gilt auch für den Architekten.

Desweiteren dürfen die Abbildungen nicht dazu führen, dass im Ergebnis Änderungen am Werk vorgenommen werden. Dazu gehören Bearbeitungen. Die Bearbeitung von Lichtbildern etc. darf nicht dazu führen, dass sich Proportionen des dargestellten Objektes ändern oder das Objekt entstellt wird.

Interessant wird es im Hinblick auf Multimediaproduktionen werden. Bisher ist streitig, ob solche Darstellungen von Gebäuden und anderen Werken ohne Zustimmung veröffentlicht werden dürfen. Da eine dreidimensionale Nachbildung nicht ohne Zustimmung möglich ist, wird gegenwärtig davon ausgegangen, dass sich dieses Verbot auch auf Multimedianachbildungen erstreckt, so dass diese eigentlich keine Berechtigung aus der Panoramafreiheit schöpfen können.

Im Ausland sind unterschiedliche, mitunter auch keine Regelungen zu diesem Thema vorhanden. Es ist also bei der Planung von z.B. Foto- Dokumentationen unbedingt daran zu denken, sich die entsprechenden Informationen und ggf. Berechtigungen rechtzeitig zu verschaffen.

Mit freundlicher Unterstützung von Andreas Will, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, www.wns-partner.de



Raw-Konvertierung

Entwicklungsprogramme für die Raw-Dateien, dem propieritären Dateiformat der Kamerahersteller, verfügen über unzählige und sehr gute Funktionen wie Belichtungskorrekturen um bis zu 4 Blenden nach oben oder nach unten, Erweiterung vom Kontrastumfang, nachträgliche Bildoptimierung und dem Weißabgleich. Das Beispiel entstand in einer schlecht beleuchteten Markthalle auf Mallorca und sollte die Frische vom Gemüse einfangen, was in der ersten Aufnahme nur bedingt gelang.

Gemüse unter Kunstlicht

Die Farben sind alles andere als frisch und kräfitg. Das Bild enthält einen erheblichen Grauschleier und wirkt dadurch sehr trüb und düster. Ein Raw-Konverter kann hier aber noch so einiges an Brillianz herauskitzeln und wiedergewinnen.





Als Bildoptimierung wurde die Einstellung brilliant gewählt, außerdem wurde der Weißabgleich sehr viel präziser auf die lokalen Lichtverhältnisse abgestimmt und der von der Kamera gemessene Wert einfach ersetzt. Das Ergebnis trifft die Bildaussage sehr viel besser als das Original.